Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen (AGI)

 

§ 1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen, im folgenden „AGI“ genannt gelten für den Vertrag über die Durchführung der Internet-Projekte und Support-Leistungen zwischen dem Auftraggeber und Borucinski Grafix (weiter kurz „Dienstleister“ genannt) auf der Basis des Standard-Shopsystems von Shopware AG, weiter kurz „Shopware“ genannt.

§ 2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die Realisierung von Internet-Projekten (i.d.R. Produkt-Konfigurationen) oder Durchführung von Support-Leistungen, verbunden mit Programmierung und sonstigen Projekt bzw. Support bedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung/Lieferung der entsprechenden Dateien, Programmen, Skripten, Logiken und Daten. Diese Projekte und Support-Leistungen stellen anwendungsorientierte Funktionserweiterungen von Shopware also reine E-Commerce bzw. Online-Shop Anwendungen für Shopware dar.

Mit der Auftragserteilung gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGI für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der Auftrags- bzw. Bestellannahme durch den Dienstleister geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGI und im Beauftragung-Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt der Dienstleister nicht.

§ 3. Auftragserteilung, Leistungsumfang, Widerrufsrecht, vorzeitige Kündigung

3.1 Der Leistungsumfang eines Auftrags oder Supportpaketes ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.

3.2 Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird.

3.3 Der Dienstleister kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Eventuelle Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

3.4 Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt der Dienstleister mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.

3.5 Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens des Dienstleisters entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.

3.6 Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch den Dienstleister zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen.

3.7 Widerrufsrecht – Vereinbarungen können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist, die nach Absendung einer Bestellung per E-Mail, Fax oder Brief Gültigkeit erfährt, genügt die rechtzeitige Absendung an die Firmenanschrift, bzw. Faxnummer oder E-Mail Adresse.

3.8 Bei vorzeitigem Abbruch (bei vorzeitiger Kündigung) eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch den Dienstleister zu vertreten ist. Falls eine Vorauszahlung geleistet wurde, wird diese zur Deckung aller Aufwände gänzlich veranschlagt und nicht zurückerstattet – auch dann nicht, wenn sich das Projekt noch in der Entwurfsphase befand, da hier die meiste konzeptionelle Arbeit, intensive Beratung (Übermittlung von Know-How) und Ressourcen-Einplanung stattfinden.

§ 4. Angebote, Preise, Daten

4.1 Sämtliche von dem Dienstleister abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch den Dienstleister werden diese für den Dienstleister verbindlich. Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:

4.2 Für den Auftrag zu verwendende Daten (Bilder, Texte, technische oder kalkulatorische Spezifikationen) werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt. Der eventuelle Aufwand für die elektronische Erfassung von Daten, die in Form von händischen Skizzen oder Screenshoots vom Auftraggeber vorgelegt werden, wird zusätzlich mit dem aktuell geltenden Programmier-Stundensatz berechnet.

4.3 Soweit Daten, gleich in welcher Form, an den Dienstleister übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien zu seiner Sicherheit her. Für den Verlust dieser Daten übernimmt der Dienstleister keinerlei Verantwortung.

§5. Zusatzleistungen, Fremdleistungen

5.1 Die Änderungen von Projekt- oder Support-Spezifikationen, die nach Beauftragung zu weiteren Zusatzleistungen z.B. zur Änderung oder Erweiterung von Datenstrukturen oder Logik führen, werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Eventuelle Fremdleistungen (z.B. von Kooperation- oder Solutionpartner) werden von dem Dienstleister nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Dienstleister ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen an beteiligte Drittentwickler zu erteilen. Die Abrechnung und Gewährleistung für Fremdleistungen werden von beauftragten Drittentwickler übernommen.

§ 6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Die von dem Dienstleister erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Spezifikationen des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

6.2 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Anspruch auslösende Leistung von dem Dienstleister auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

6.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der in der Auftragsumsetzung verwendeten Text- und Bild-Daten wird von dem Dienstleister nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

6.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme der Auftrags die gesamte Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Der Dienstleister unterzieht die verwendeten Texte und Bildmaterialien keinerlei Prüfung – diese Prüfung obliegt gänzlich dem Auftraggeber.

6.5 Die Freigabe für Veröffentlichung des Auftrags obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Dienstleister, stellt er den Dienstleister von der Haftung frei.

6.6 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch den Dienstleister zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programmen oder Software-Modulen (beispielsweise Schnittstellen zu ERP-Systemen, Themes, Templates, Plugins, Addons, Cloud-Apps, Widgets, PHP/JS oder sonstigen Scripts, u.ä.).

6.7 Wenn der Dienstleister auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet der Dienstleister nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.8 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet der Dienstleister bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.

6.9 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Dienstleisters nicht ausgeschlossen.

6.10 Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.

6.11 Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Kunde die betroffene Leistung (den gelieferten Programmier-Quellcode der Internetanwendung) und/oder den Entwicklungsrahmen (die benötigte Softwareumgebung), die bei Abnahme der Leistung vorhanden war, selbst oder durch Dritte verändert. In diesen Fällen besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die technische Störung auch ohne diese Veränderungen eingetreten wäre und sie die erforderlichen Arbeiten nicht wesentlich erschweren.

§ 7. Zahlungs- und Lieferbedingungen

7.1 Die von dem Dienstleister erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Dienstleisters.

7.2 Leistungen, die außerhalb des Projektes oder des Supports (z.B. Consulting und Schulungen) von dem Dienstleister erbracht werden, unterliegen nicht diesen AGI und werden über einen weiteren Vertrag separat geregelt.

7.3 Der Rechnungsbetrag ist, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig.

7.4 Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung.

7.5 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7.6 Gegen Forderungen des Dienstleisters kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Leistungverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

7.7 Die Übergabe des Internet-Projektes erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den Server des Internet-Providers. Geht in einer Frist von 7 Werktagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.

§ 8. Urheberschutz

8.1 Dem Dienstleister erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

8.2 Die Arbeiten des Dienstleister (Konzepte, Dokumentationen, Worksheets, Programmierung-Codes bzw. elektronisch gespeicherte Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

8.3 Ohne Kenntnisnahme des Dienstleisters dürfen die ausgeführten Leistungen einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden – im anderen Fall verlieren diese Leistungen mit Sofortwirkung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

8.4 Mehrfachnutzung der Leistungen für die beauftragte Domain (in Test- und Live-Umgebung wie auch in Subshops oder Sprachshops) ist ausdrücklich erlaubt – für eine andere (nicht beauftragte) Domain/Website/Shop bedarf dagegen die Nutzung der Leistungen der Einwilligung des Dienstleisters, da diese zusätzliche Nutzung auf nicht beauftragten Drittdomains (in einem anderen bzw. in einem separaten Shop) genauso kostenpflichtig ist wie die Nutzung von Shopware- oder Plugin-Lizenzen.

8.5 Die Werke des Dienstleisters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.

8.6 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Kenntnisnahme und Zustimmung des Dienstleisters.

8.7 Ideen, Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, kalkulatorischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit in einem Projekt- oder Support-Auftrag haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag. Es werden keinerlei Nachlässe aus diesem Grund gewährleistet. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist und der Auftrag mit entsprechenden (i.d.R. fünffachen) Stundensätzen kalkuliert wird.

8.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Dienstleister ein Auskunftsanspruch zu.

8.9 Der Auftraggeber erteilt dem Dienstleister mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

§9. Konkurrenzausschluss

Der Dienstleister akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Projekte in denen diese Regelung vorausgesetzt wird, werden im Vorfeld kategorisch abgelehnt – der finanzielle Rahmen spielt dabei gar keine Rolle.

§10. Datenschutz

10.1 Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird der Dienstleister im Rahmen der für Internet-Dienstleister üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Der Dienstleister weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperations- oder Solution-Partner in dem notwendigsten Umfang weitergeleitet werden können.

10.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

§11. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§12. Technischer Fortschritt

Der Dienstleister steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Dienstleisters, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.

§14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.